Entsorgung
Auf Grundlage des Elektronikgerätegesetzes – ElektroG sowie der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU sind Sie als Betreiber von Röntgenanlagen zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Entsorgung ihrer „ALTGERÄTE“ verpflichtet.
Durch die in Röntgenanlagen enthaltenen Gifte (blei- oder cadmiumhaltige Komponenten, Öl zur Kühlung, Beryllium-oder auch PCB-haltige Betriebsmittel) können diese nicht der Hausmüll Entsorgung zugeführt werden sondern sind in ihre Bestandteile zu zerlegen und dem entsprechenden Sondermüllbereich zuzuordnen.