Auf Grundlage des Elektronikgerätegesetzes – ElektroG sowie der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU sind Sie als Betreiber von Röntgenanlagen zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Entsorgung ihrer „ALTGERÄTE“ verpflichtet.

Durch die in Röntgenanlagen enthaltenen Gifte (blei- oder cadmiumhaltige Komponenten, Öl zur Kühlung, Beryllium-oder auch PCB-haltige Betriebsmittel) können diese nicht der Hausmüll Entsorgung zugeführt werden sondern sind in ihre Bestandteile zu zerlegen und dem entsprechenden Sondermüllbereich zuzuordnen.

DIESE ENTSORGUNGSVERPFLICHTUNG FÜR IHRE ALTGERÄTE SOWIE IHREN SONDERMÜLL ÜBERNEHMEN WIR GERNE FÜR SIE. ÜBER DIE ENTSORGUNG ERHALTEN SIE EINEN ORDNUNGSGEMÄSSEN NACHWEIS ZUR ANZEIGE BEI IHRER BEHÖRDE